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Cookie-Banner / DSGVO-Vorschriften

Bei der Erstellung einer Website mit WebAcappella stellt sich die Frage nach Cookies und der Einwilligung gemäß DSGVO. In diesem Abschnitt werden die gesetzlichen Verpflichtungen und integrierten Lösungen für eine konforme Verwaltung von Cookies erläutert.

Gesetzliche Verpflichtungen

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie muss eine Website die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einholen, bevor nicht essentielle Cookies (Werbe-, Analyse- oder Social-Media-Cookies) gesetzt werden dürfen.

Integriertes Einwilligungsbanner

WebAcappella verfügt nativ über ein Cookie-Einwilligungsbanner, das über die allgemeinen Eigenschaften der Website (Rubrik „Analytics / Cookie-Banner“) zugänglich ist. Dieses Banner verwaltet automatisch die Einwilligung für Google Analytics 4 und Google Tag Manager.

Aktivierung

  1. Öffnen Sie die allgemeinen Eigenschaften der Website unter dem Abschnitt „Analytics / Cookie-Banner“.
  2. Wählen Sie Ihren Tracking-Dienst aus – Google Analytics (einfach) oder Google Tag Manager (erweitert) – und geben Sie dessen ID ein.
  3. Das standardmäßig aktivierte Einwilligungsbanner wird dann automatisch auf allen Seiten der veröffentlichten Website angezeigt.

Strenger Modus (verschärfte DSGVO)

Standardmäßig basiert der Banner auf dem „Consent Mode“ von Google: Die Google-Skripte werden bereits beim Laden der Seite geladen, setzen jedoch keine Cookies und übermitteln keine Identifikatoren, solange der Besucher nicht zugestimmt hat. Einige Länder, wie beispielsweise Deutschland, legen die DSGVO jedoch strenger aus: Demnach stellt bereits das bloße Laden eines Skripts eines Drittanbieters eine Datenübermittlung (IP-Adresse) an dessen Anbieter dar.

Die Option „Strenger Modus: Google-Skripte erst nach Einwilligung laden“ erfüllt diese Anforderung: Es wird keine Anfrage an Google gesendet, solange der Besucher nicht zugestimmt hat, und es wird nichts geladen, wenn er ablehnt.

Eingebettete Videos: Laden per Klick

Ein in eine Seite eingebettetes YouTube-, Vimeo- oder Dailymotion-Video stellt normalerweise bereits beim Laden der Seite eine Verbindung zu seinem Anbieter her, noch bevor eine Einwilligung erteilt wurde. Um dies zu vermeiden, aktivieren Sie die Option „Videos erst nach einem Klick laden“ (im selben Abschnitt der Website-Einstellungen): Jedes Video wird durch eine neutrale Vorschau mit einer Wiedergabetaste ersetzt, und es wird keine Verbindung zum Anbieter – und somit auch kein Drittanbieter-Cookie – hergestellt, solange der Besucher nicht darauf geklickt hat. Die Wiedergabe beginnt dann sofort.

Widgets und Inhalte von Drittanbietern: Laden per Klick

Externe Widgets, die über die HTML-Komponente eingefügt werden (Elfsight, Calendly, Social-Media-Integrationen usw.), laden ihre Skripte normalerweise bereits beim Laden der Seite, noch bevor eine Einwilligung erteilt wurde. Um dies zu vermeiden, aktivieren Sie in den Eigenschaften der betreffenden HTML-Komponente die Option „Erst nach einem Klick laden (Inhalte von Drittanbietern / DSGVO)“: Auf der veröffentlichten Website wird der Code durch eine neutrale Vorschau ersetzt und erst beim Klick des Besuchers ausgeführt. Vor dieser expliziten Aktion erfolgt keine Anfrage an den Drittanbieter – und somit wird auch kein Cookie gesetzt.

Fälle, in denen kein Banner erforderlich ist

Standardmäßig setzt eine WebAcappella-Website ohne Google Analytics und ohne Dienste von Drittanbietern keine Cookies, für die eine Einwilligung erforderlich ist. In diesem Fall ist das Banner nicht erforderlich.

Zusätzliche Dienste von Drittanbietern

Videos und Widgets, die über die HTML-Komponente eingebunden werden, fallen bereits unter die oben beschriebenen Optionen zum Laden auf Klick. Wenn Sie eine zentralisierte Verwaltung der Einwilligungen für zahlreiche Dienste von Drittanbietern benötigen (Facebook-Pixel, gezielte Werbung, in den Header der Seiten eingebundene Skripte usw.), gibt es dafür spezielle Lösungen:

Diese Skripte können über einen HTML-Code-Bereich in WebAcappella eingefügt werden.